Kinder spielen für ihr Leben gern. Sie haben bei jedem Wetter Freude am Toben, Rennen, Springen und Klettern, wollen ihre Kräfte erproben, Spaß haben und nicht immer nur vorsichtig sein müssen. Bewegung und Spiel fördern gute, lebendige Impulse wie Neugier, Kreativität und Empathie und sind daher für Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene wichtig. Allerdings bietet nicht jeder Garten die Möglichkeit, kindgerechte große Spielgeräte aufzustellen – oder jede Wohnung ausreichend Platz für eine ausgelassen feiernde Geburtstagsgesellschaft im Kindergarten- oder Grundschulalter.
Ist es draußen kalt und schmuddelig, können Indoorspielplätze eine gute Alternative zum Spielen im Freien sein. Sie sind sauber, trocken und beheizt, die Kinder können sich in bequemer Freizeitkleidung austoben, und für alle, die nicht mit aufs Trampolin oder Klettergerüst wollen, gibt es gemütliche Sitzplätze mit guter Sicht auf die Spielanlagen. So können Eltern und andere Aufsichtspersonen die spielenden Kinder gut im Blick behalten.
Auch in der warmen Jahreszeit bietet der Indoorspielplatz viel Raum und angenehm gemäßigte Temperaturen. Anders als draußen auf dem Spielplatz, im Garten oder Freibad braucht man weder Sonnenschutz aufzutragen noch Wespen oder Stechmücken zu fürchten. In puncto Sicherheit und Sauberkeit haben Indoorspielplätze insgesamt einen guten Ruf; die meisten Nutzer vertrauen darauf, dass die Spielgeräte regelmäßig geprüft und gewartet und alle Bereiche täglich gereinigt werden.
Kommt der Betreiber des Indoor-Spielplatzes seinen Pflichten nach, ist das Vertrauen auch gerechtfertigt. Allerdings sollten Eltern und andere Begleitpersonen den Indoorspielplätzen nicht blind vertrauen und auch selbst genau hinzusehen. So empfiehlt der TÜV-Verband, auf entsprechende Kennzeichnungen zu achten, z. B. Prüfzertifikate.
Die Sicherheitsbestimmungen für Indoorspielplätze sind in der DIN 1176 festgelegt. Die Norm schreibt unter anderem vor, wie die Spielgeräte aufgestellt werden müssen, um spielende Kinder bestmöglich vor Unfällen zu schützen. Weitere Regelungen betreffen Konstruktion und Materialien der Spielanlagen, Haltegriffe und Absturzsicherungen sowie Fallräume und maximal zulässige Fallhöhen.
Anders als ein öffentlicher Spielplatz muss ein kommerziell betriebener Indoorspielplatz jedoch nur einmal durch unabhängige, anerkannte Spielplatzprüfer bzw. Sachverständige abgenommen werden, und zwar nach der Installation und vor der ersten Nutzung. Verpflichtende Prüfungen im laufenden Betrieb gibt es nicht. Dennoch stehen die Betreiber natürlich in der Verantwortung, ihren Besuchern sichere Spielanlagen zu bieten. Bei Unfällen gilt die die Betreiberhaftung, d. h. wenn etwas passiert, muss der Betreiber nachweisen, dass er seine Pflichten erfüllt hat und keine Sicherheitsmängel bestanden.
Der Verband der Hallen- und Indoor-Spielplätze (VDH) hat einen Ehrenkodex für seine Mitglieder eingeführt, der strengere Sicherheitsanforderungen vorsieht, unter anderem eine jährliche Prüfung durch einen anerkannten Sachverständigen und den ausschließlichen Betrieb von Geräten und Ausstattung mit CE-Kennzeichnung. Allerdings ist nur rund jeder Dritte Indoorspielplatz-Betreiber VDH-Mitglied.
Für zusätzliche Sicherheit können Indoor-Spielgeräte das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) oder TÜV-Prüfzeichen tragen. Für solche Geräte gelten strengere Sicherheitsanforderungen; vorgeschrieben ist beispielsweise eine Sachverständigenprüfung pro Jahr, bei der auch die Gesamtsituation der Freizeitanlage kontrolliert und bewertet wird. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein TÜV-Zertifikat vergeben, das dann üblicherweise gut sichtbar im Eingangsbereich aushängt und auch auf der Internetseite des Indoorspielplatzes erwähnt wird.
Bemerken Sie oder Ihre Kinder etwas Fragwürdiges, Unangenehmes oder Gefährliches im Indoorspielplatz, machen Sie am besten umgehend das Personal oder den Betreiber darauf aufmerksam. Die Sauberkeit der Anlage, die Freundlichkeit und Kompetenz des Personals oder die Qualität von Zusatzangeboten lassen sich oft auf den ersten Blick erkennen. Schwieriger ist dagegen die Bewertung von schwach beleuchteten Bereichen wie Krabbeltunnel sowie Spielflächen, die Erwachsene wegen Alters-, Größen- oder Gewichtsbeschränkungen nicht betreten dürfen.
Sind Kletter- oder Spielgeräte deutlich „heruntergekommen“, häufig kaputt oder über längere Zeit gesperrt, ist das häufig ein Hinweis auf schlechte Pflege und nachlässige Wartung. Sicherheitsrisiken gehen in Indoorspielplätzen vor allem von scharfen Kanten, hervorstehenden Metallteilen, wackligen Verbindungen und beschädigten Polstern, Trampolin-Sprungtüchern, Fang- und Fallschutznetzen aus. Bei Spielgeräten mit beweglichen Teilen darf der Einklemmschutz nicht fehlen. Rettungswege und Notausgänge müssen unverstellt und gut erkennbar sein, außerdem sollte der Indoorspielplatz einen Sanitätsraum und für Notfälle Ersthelfer vor Ort haben.