Trampolin „Piccolo“ von HST-Spielgeräte – kompakt, sicher und einfach im Einbau
Mit dem Trampolin „Piccolo“ erhalten Sie eine platzsparende Lösung, die perfekt auf ein Kind ausgelegt ist. Wer jedoch mehrere dieser Mini-Trampoline nebeneinander aufstellt, schafft eine abwechslungsreiche Hüpf-Landschaft mit vielen Sprungkombinationen. Die geschlossene Gummimatte in Schwarz verfügt über fünf Entwässerungsbohrungen, die Wasseransammlungen verhindern und so das Sprungtuch länger in gutem Zustand halten. Eine umlaufende Reihe Fallschutzplatten gehört bereits zum Lieferumfang und sorgt für zusätzliche Sicherheit – so können sich kleine Springer frei entfalten.
Dank des einfachen Einbaus in gewachsenen Boden ist „Piccolo“ schnell einsatzbereit. Auf Wunsch ist auch ein Sondereingrabrahmen für den Einbau in gegossene Fallschutzflächen oder andere Untergründe erhältlich. So passt sich das Trampolin Ihren Gegebenheiten ideal an und wird zum beliebten Magneten auf jedem Spielplatz.
Hüpfen macht glücklich
Unsere Trampoline bereiten nicht nur Spaß, sondern fördern auch die körperliche Entwicklung: Muskelaufbau, Gleichgewichtsgefühl und Koordination verbessern sich spielerisch. Eltern und Kinder können gemeinsam springen und dabei wertvolle Zeit verbringen. Damit jede Einheit lange hält und sicher ist, werden unsere Produkte in Deutschland hergestellt und vor der Auslieferung umfassend geprüft.
Einhaltung von Standards
Unsere Spielgeräte von HST-Spielgeräte erfüllen höchste Anforderungen und sind speziell auf die Bedürfnisse von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Hotels und gastronomischen Betrieben sowie öffentlichen Spielplätzen abgestimmt. Alle aufgeführten Produkte entsprechen den strengen Vorgaben der DIN EN 1176 und gewährleisten somit maximale Sicherheit und Qualität.
Mehr: https://www.hst-spielgeraete.de/en-1176-en-1177-die-spielplatznormen:_:26.html
Einsatzgebiete
Kindergärten, Spielplätze, Schul- und Pausenhöfe, Kindergärten, Freizeit Parks, Schwimmbäder, Vereinsgelände, Campingplätze, Erholungsheime, Spielplätze, Kliniken und Kurklinken, Spiel- und Freizeitanlagen, öffentlichen Einrichtungen, Pflegeheimen und Rehaeinrichtungen, Freizeitparks und Schwimmbäder