Ohne Zweifel ist ein Wasserspielplatz für Kinder jeden Alters eine besonders attraktive Spielmöglichkeit, die alle Sinne fordert und fördert. Der Umgang mit fließendem oder stehendem Wasser, die Kombination mit Spielsand oder Spielzeug und nicht zuletzt die Interaktion mit anderen Kindern aller Altersgruppen, die sich am Wasserspielplatz einfinden, sind der körperlichen und sozialen Entwicklung der Kinder besonders zuträglich. Und natürlich macht der Umgang mit Wasserspielgeräten und Wasser einfach großen Spaß – in den meisten Fällen auch den Eltern.
Auf der anderen Seite können Wasserflächen ein erhebliches Risiko für Kinder darstellen. Das Gefahrenpotenzial wird mit zunehmender Wassertiefe, Fallhöhe u. Ä. größer. Daher stellt die DGUV folgende Regeln für die Nutzung von Wasserspielplätzen auf:
Wasserflächen dürfen in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren nicht zugänglich sein, da diese selbst in sehr kleinen und flachen Wasseransammlungen ertrinken können. Um dieses zu verhindern, können Wasserflächen in U3-Bereichen mit einer mindestens 1,00 Meter hohen Umwehrung, die nicht zum Überklettern verleitet, geschützt werden.
Wenn die Einrichtung nur für Kinder über 3 Jahren zugänglich ist, ist eine 1,00 Meter breite, trittsichere und mit flacher Neigung versehene Flachwasserzone im Uferbereich vertretbar, sofern die Wassertiefe nicht mehr als 20 cm beträgt. Bei Wassertiefen von über 20 cm muss die Wasserfläche sicher gestaltet werden, etwa durch eine mindestens 1,00 Meter hohe Einfriedung, die nicht zum Überklettern verleitet.
Für Schule und Hort wird eine maximale Wassertiefe von 40 cm empfohlen. Bei Flächen mit einer größeren Tiefe von bis zu maximal 1,20 Meter sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich, etwa eine mindestens 1,00 Meter breite Flachwasserzone mit einer Wassertiefe von maximal 40 cm. Dazu werden als Verlängerung der Flachwasserzone Sicherungsmaßnahmen in Form von stabilen Teichgittern sowie bei Uferbereichen ohne Flachwasserzone durch Zäune oder Geländer empfohlen.
Für alle Wasserspielanlagen sind Abflussmöglichkeiten zu schaffen, um eine dauerhafte Ansammlung von Wasser zu verhindern.
Tonnen und andere Behälter zum Sammeln von Regenwasser müssen einen sicheren Stand aufweisen, um ein Kippen zu verhindern. Dazu muss jede Tonne mit einem Deckel versehen werden, den Kinder nicht entfernen können. Diese Maßnahme ist notwendig, um zu verhindern, dass Kinder beim Spielen in die Tonne hineinfallen können. Das gesammelte Regenwasser kann durch einen Ablaufhahn oder -schlauch entnommen oder mit einer Pumpe gefördert werden. Zudem sollte die Nutzung von Regenwasser vorab mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt werden.
(DGUV Information 202-022 Außenspielflächen und Spielplatzgeräte, basierend auf den Vorgaben u. a. der DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ sowie DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen“).
Es liegt in der Verantwortung des Spielplatzbetreibers, diese normativen Vorgaben umzusetzen und ihre Einhaltung sicherzustellen. Das bedeutet, dass sowohl die Spielgeräte als auch die Wasserqualität regelmäßig kontrolliert und gewartet werden müssen, um Unfälle zu vermeiden und eine dauerhaft sichere Spielumgebung zu schaffen.
Doch auch Eltern, Erziehungsberechtige und Besucher sind mitverantwortlich dafür, dass sich niemand auf dem Wasserspielplatz verletzt und alle Kinder friedlich und fröhlich miteinander spielen können.
Um das sicherzustellen, sollte der Betreiber Hausregeln formulieren und kommunizieren, z. B. in Form von Hinweistafeln vor Ort und verbindlichen Nutzungsbedingungen auf der Website des Trägers. Dies Regeln sollten so kompakt wie möglich und so ausführlich wie nötig formuliert werden und konkrete Hinweise auf erwünschtes und nicht erwünschtes Verhalten geben.
Beispiele für solche Regeln zur Nutzung von Wasserspielplätzen sind etwa: