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Wasserspielplatznutzung im Winter

Wasserspielplätze sind besonders beliebt bei Kindern, da sie hier das faszinierende Medium Wasser in einem geschützten Rahmen erleben können. Auf einem Wasserspielplatz können kleine Kinder (ab 3 Jahren) und größere gemeinsam am und mit Wasser spielen und so spielerisch ihre Grob- und Feinmotorik fördern, Kreativität und soziale Fähigkeiten trainieren und wertvolles Erfahrungswissen sammeln.

Im Sommer bietet ein Wasserspielplatz willkommene Gelegenheiten, sich abzukühlen und zu erfrischen. Doch auch im Frühjahr und Herbst können sich Kinder mit Wasser, Sand, Matsch und den passenden Spielgeräten – verschiedene Pumpen und Fördertechnik, Wasserrinnen, Matschtische – stundenlang vergnügen. Doch wie sieht es mit der Wasserspielplatznutzung im Winter aus, wenn die Temperaturen um oder unter den Gefrierpunkt fallen? Was müssen Betreiber öffentlicher Wasserspielplätze beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in diesem Artikel.

Warum ein Wasserspielplatz kein Winterspielplatz ist

Wasser besitzt bei 4 °C die höchste Dichte und wechselt bei noch niedrigeren Temperaturen vom flüssigen zum festen Aggregatzustand, wird also zu Eis. Aus diesem Grund schränken Betreiber von Wasserspielplätzen deren Nutzung meist spätestens Mitte/Ende Oktober ein, indem sie den Wasserspielplatz trockenlegen. Dazu wird alles Wasser aus Rohrleitungen, Becken etc. abgelassen und die Wasserzufuhr unterbrochen.

Oft werden reine Wasserspielplätze darum im Herbst für einige Monate geschlossen. Der Zeitraum bis zum ersten Frost, der meist erst einige Wochen nach der Schließung kommt, wird genutzt, um die Spielgeräte zu überprüfen sowie Reparaturen und Wartungsarbeiten durchzuführen. Sorgen frostige Temperaturen und Niederschläge auf den Spielflächen (Rutschen, Sandkasten, Spielgeräte etc.) für eine Eisschicht, wird das Spielen gefährlicher oder ganz unmöglich.

Der Frost wirkt sich allerdings nicht nur auf Spielflächen aus, sondern auch auf den sie umgebenden Fallschutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um geschütteten Fallschutz (z. B. Kies oder Rinde), Fallschutznetze, Matten oder eine andere Lösung handelt, denn Frost und Feuchtigkeit machen jede Oberfläche hart.

Handelt es sich um einen nicht öffentlichen Wasserspielplatz, etwa auf dem Gelände einer KiTa oder Schule, kann das Areal während der Winterpause einfach abgesperrt werden. Bei einem öffentlich zugänglichen Wasserspielplatz muss der Betreiber seiner Warn- und Hinweispflicht nachkommen und durch Hinweisschilder in Warnfarbe auf mögliche Gefahren hinweisen. Die Schilder sollten sowohl an den Zugängen als auch an Gefahrenstellen angebracht werden. Sie sollten bestenfalls mehrsprachig beschriftet oder mit Piktogrammen versehen sein, um sicherzustellen, dass die Warnbotschaft von allen Besuchern wahrgenommen und verstanden werden kann.

Winterzeit ist Instandhaltungszeit

Bei einem Wasserspielplatz ist die regelmäßige und professionelle Überprüfung der Wasserqualität unerlässlich, um Gefährdungen durch Keime u. Ä. sicher ausschließen zu können. Das gilt auch im Winter – oder spätestens im Frühjahr, wenn der Wasserspielplatz nach der Winterpause wieder öffnet. Dann werden die Spielgeräte (z. B. Pumpen) erneut über die Wasserleitung oder den frisch gefüllten Vorratsbehälter mit Frischwasser versorgt.

Viele Betreiber von Wasserspielplätzen nutzen die Winterpause, um die trockengefahrene Anlage technisch zu überprüfen und notwendige Wartungen vorzunehmen. Für die gründliche Reinigung von Oberflächen, Abflüssen, Fallschutz-Installationen etc. ist jetzt ein guter Zeitpunkt, am besten vor dem ersten Frost, um Laub, abgefallene Äste und andere natürliche Verunreinigungen einfach wegfegen oder mit Wasser wegspülen zu können.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei sicherheitsrelevanten Elementen wichtig, also bei Verschraubungen, Fundamenten, Sicherungsnetzen usw. Doch auch Funktion und Optik sollten in der Winterpause geprüft, dokumentiert und Spielgeräte mit Mängeln durch einen Fachbetrieb wieder in einen sicheren Zustand versetzt werden. Das gilt sowohl für die Spielgeräte selbst als auch für Zäune und Zaunanlagen, Hecken und andere Vegetation auf dem Spielplatz, Hinweis /Warnschilder, Wege, Sitzbänke etc.

Außerdem ist es immer sinnvoll, Besucher durch örtliche Hinweisschilder und zusätzlich auf entsprechenden Websites (der Kommune bzw. des Spielplatzbetreibers) auf die Öffnungs- und Schließzeiten des Spielplatzes hinzuweisen. So wissen Eltern und Kinder rechtzeitig Bescheid, ab wann sie den Wasserspielplatz nur mit Einschränkungen oder gar nicht nutzen können, was gerade dort passiert und wann die Wasserspielgeräte und die gesamte Anlage wieder nach Herzenslust bespielt werden dürfen.